Datenschutz und Verschwiegenheit
Datenschutz
Sämtliche Daten, die Sie der Kanzlei Langenfeld im Rahmen des Mandats zur Verfügung stellen, werden ausschließlich im Rahmen dieses Mandats verwendet. Alle Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes und der anwaltlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dem zugestimmt, die Kanzlei ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet oder die Weitergabe geschieht in Erfüllung der anwaltlichen Tätigkeit.
Die Kanzlei verwendet bei der Mandatsbearbeitung eine EDV-gestützte Datenverarbeitung. Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert (Hinweis gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutz-gesetz - BDSG) und nur in dem Umfang genutzt, wie dies zur Mandatsbearbeitung nötig ist. Sie können jederzeit bei der Kanzlei erfragen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Auch haben Sie die Möglichkeit, der Datenspeicherung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitsverpflichtung ist als eine der Grundvoraussetzungen für die anwaltliche Tätigkeit in den §§ 43 a Abs. 2 BRAO, 2 BORA geregelt. Sie bezieht sich auf alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufes im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt geworden ist. Dabei zählt bereits die Anbahnung des Mandats zur Berufsausübung, so dass sich die Pflicht zur Verschwiegenheit auch hierauf erstreckt. Selbstverständlich wird diese Verpflichtung in der Kanzlei Langenfeld strengstens eingehalten.
Kontakt
Tel.: 0331 / 58 39 48 10
Fax: 0331 / 58 39 48 11
Mobil: 0176/ 23 87 7772
E-Mail: ra-langenfeld(at)email.de
Links
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