Interessenschwerpunkte
Mietrecht
Auf den ersten Blick wirkt das Mietrecht wenig umfangreich: es ist in gerade mal in ca. 60 Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Und doch ist es eine für den Laien nahezu unüberschaubare Materie. Denn es wird ergänzt durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Vereinbarungen sowie konkretisiert durch außerordentlich umfangreiche Rechtssprechung. Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, bauliche Veränderungen, Modernisierung, Kautions- hinterlegung - und rückzahlung sowie die Modalitäten einer Kündigung - all das unterfällt dem großen Bereich des Mietrechts. Deshalb ist bei allen mietrechtlichen Streitigkeiten und Fragestellungen anwaltliche Unterstützung anzuraten.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des Marktverhaltens von Marktteilnehmern und Konkurrenten mit dem Ziel, den freien Leistungswettbewerb zu fördern. Es ist somit Teil des gewerblichen Rechtsschutzes zum Schutz vor unlauteren Wettbewerbshandlungen und für diesen Bereich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dieses beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Zulässigkeit von Werbung und verkaufsfördernden Maßnahmen, kann aber auch den Fall betreffen, dass ein Marktteilnehmer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Für den Fall des Verstoßes kann sich der den Verstoß begehende Marktteilnehmer Beseitungs- und Unterlassungsansprüchen sowie Schadensersatz- ansprüchen ausgesetzt sehen. Auch hierbei handelt es sich um eine sehr spezielle Materie, bei der vor allem für den zu Unrecht in Anspruch genommenen Marktteilnehmer anwaltlicher Rat zu empfehlen ist.
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht befasst sich mit alle rechtlichen Fragestellungen, die den Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem Namen zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks betreffen. Von solchen Zusammenschlüssen - Vereinen - gibt es in Deutschland nahezu 600.000. Die erwähnten rechtlichen Fragestellungen sind dabei vielfältig und können sich beispielsweise mit der beabsichtigten Gründung eines Vereins, der Erstellung oder Prüfung einer Satzung, mit Beitragshöhen, der Wirksamkeit von Beschlüssen, der Auslegung satzungsrechtlicher Vorschriften, der Beendigung eines Vereins oder Vereinsausschlüssen beschäftigen. Besonders zu beachten sind von den - meist ehrenamtlich - handelnden Vereinsorganen dabei haftungs- rechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten. Um hier unliebsame Überraschungen von Anfang an auszuschliessen, ist schon ab Gründung eines Vereins begleitende anwaltliche Beratung sinnvoll.
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