Rechtsschutzversicherung
Allgemeines
Da die Kostenübernahme vom individuellen Versicherungsvertrag abhängt, führt die Versicherung in den allermeisten Fällen eine eigene Prüfung dahingehend durch, ob Sie im konkreten Fall die Kosten tragen wird. Falls ja, erteilt Sie eine sog. Deckungszusage. Sie haben die Möglichkeit, die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung selbst einzuholen oder durch Ihren Rechtsanwalt einholen zu lassen.
Sollten Sie die Deckungszusage durch Ihren Rechtsanwalt einholen lassen wollen, ist zu beachten, dass es sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz um eine "eigene Angelegenheit" bzw. um ein eigenes Mandat handelt. Dies bedeutet, dass die Einholung auch gesondert zu vergüten ist. Diese Gebühren werden nur in ganz seltenen Fällen von der Rechtsschutzversicherung erstattet. Da die Rechtsschutzversicherungen inzwischen auch detaillierte Stellungnahmen zum Sach- und Streitstand und zu den Erfolgsaussichten erwarten -früher reichte oft die Übersendung des Schriftverkehrs zur Erteilung der Deckungszusage - ist es aber trotzdem oft angezeigt, sich die Deckungszusage von seinem Anwalt einholen zu lassen, insbesondere weil es keineswegs stets selbstverständlich ist, dass diese erteilt wird.
Einholung der Deckungszusage durch meine Kanzlei
Inzwischen ist die Einholung der Deckungszusage meist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Häufig sind lange Schriftwechsel notwendig, um den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit darzulegen (Anzahl und Inhalt der Besprechungen mit Ihnen, Zeitaufwand der Vorbereitung eines Gerichtstermins u.v.m.). Manchmal nimmt dies mehr Zeit in Anspruch als die Bearbeitung des eigentlichen Mandats. Dies ist u. a. auch der Grund dafür, dass diese Tätigkeit als eigenes Mandat behandelt wird. Zu Beginn des Mandats komme ich Ihnen aber insofern gerne entgegen, als ich mich einmalig schriftlich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung melde und den Schriftverkehr dorthin übersende. Soweit es dabei verbleibt, verzichte ich auf die dafür anfallenden Gebühren. Geht die Tätigkeit jedoch darüber hinaus, werde ich Ihnen die Gebühren dann aus den genannten Gründen in Rechnung stellen müssen. Sollten Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sein, finden Sie auf dieser Seite ein Auftragsformular zur Einholung der Deckungszusage durch meine Kanzlei zur Ansicht und zum Download.
Kontakt
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Fax: 0331 / 58 39 48 11
Mobil: 0176/ 23 87 7772
E-Mail: ra-langenfeld(at)email.de
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