
Tätigwerden
Gang zum Rechtsanwalt
Sobald Sie Ihr Recht nicht mehr alleine durchgesetzt bekommen, dies nicht wollen oder auch nicht wissen, ob und wie Sie dies tun sollen, ist der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll. Nur da erfahren Sie kompetent und umfassend, was wann wie getan werden kann und muss, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und können dies, wenn von Ihnen gewünscht, auch umsetzen lassen. Um den Sachverhalt und die notwendigen Schritte richtig beurteilen zu können, ist zu Beginn am effektivsten ein persönliches Gespräch.
Erstes Gespräch
Auf dieses erste Gespräch sollten Sie sich entsprechend vorbereiten. Denn dann fällt es Ihnen erfahrungsgemäß leichter, Ihr Anliegen zu veranschaulichen. Notieren Sie sich dazu in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten. Bringen Sie bereits zu diesem Gespräch alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten. Und: machen Sie sich selbst erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst übernehmen und welche Sie durch den Anwalt erledigen lassen wollen. Zur weiteren Vorbereitung finden Sie auf dieser Seite einen Mandatserfassungsbogen zur Ansicht und zum Download, den Sie optimalerweise bereits zu diesem Gespräch ausgefüllt mitbringen.
Mandatierung
Je nach Sachlage und Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend kann dieses Gespräch als Erstberatung ohne weiteres Tätigwerden durch meine Kanzlei bewertet werden oder eine Beauftragung durch Sie erfolgen, um weitere Schritte - bis hin zum Gerichtsverfahren - gemeinsam vornehmen zu können. Eine mit der Beauftragung korrespondierende Vollmacht finden Sie auf dieser Seite zur Ansicht und zum Download.
Anwaltszwang
Nur bei Streitigkeiten vor den Amtsgerichten (grundsätzlich bei einem Streitwert bis zu 5.000 EUR) können Sie sich selbst vertreten, bei Streitigkeiten vor den Landgerichten und höheren Instanzen bedarf es der Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Gerade aber aus Gründen der Prozesstaktik und der umfassenden Kenntnis der entscheidenden prozessualen Regelungen macht es Sinn, sich auch vor den Amtsgerichten vertreten zu lassen. Übrigens: erfahrungsgemäß werden sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche anwaltliche Schreiben von der Gegenseite ernster genommen als Ihre eigenen Schreiben.

Kontakt
Tel.: 0331 / 58 39 48 10
Fax: 0331 / 58 39 48 11
Mobil: 0176/ 23 87 7772
E-Mail: ra-langenfeld(at)email.de
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